sinnvoll in die operativen Sektoraktivitäten (fachtechn. Beratung).» 7 Nach den Ausführungen der Vergabestelle zeigen diese Anforderungen (vgl. auch das einschlägige Zuschlagskriterium «Zusammenarbeit mit andern Organisationen und Kantonen sowie Synergien bzw. Einbezug von anderen EnergieSchweiz Aktionen»), was für eine wichtige Position die Kantone im Gebäudebereich einnehmen sollten. Die Subsidiarität im hier verstandenen Sinne gilt auch bezüglich staatlicher Massnahmen im Verhältnis zu eigenen Massnahmen der Wirtschaft im Rahmen des Kooperationsprinzips (Botschaft EnG, BBl 1996 IV 1124). Der geplante Art.