Am 23. Februar 2001 fand eine Sitzung der Gebäudegruppe (Vertreter des Bundes, der Kantone und der Wirtschaft) zum Thema «Möglichkeiten und Grenzen von Zielvereinbarungen im Gebäudebereich im Rahmen des CO2-Gesetzes» statt. Als Sitzungsziel wurde unter anderem die «Definition möglicher Effizienz-Strategien im Gebäudebereich (Anlagemarkt Wohnbauten) mit einer gegenüber E2000 verstärkten Wirkung» festgelegt. Zur Perspektive des Ressorts Wohnbauten wurde Folgendes festgehalten: