Das BFE beruft sich zudem auf Äusserungen von Vertretern der Wirtschaft. Diese hätten sich klar für den Abschluss von Zielvereinbarungen ausgesprochen (Erreichung der Ziele des CO2-Gesetzes mit freiwilligen Massnahmen), um die Ziele des Energie- und CO2-Gesetzes zu erreichen und die Einführung einer CO2-Abgabe zu vermeiden. Die Branche solle die Phase der Freiwilligkeit des CO2-Gesetzes nutzen und aktiv mitgestalten. Am 23. Februar 2001 fand eine Sitzung der Gebäudegruppe (Vertreter des Bundes, der Kantone und der Wirtschaft) zum Thema «Möglichkeiten und Grenzen von Zielvereinbarungen im Gebäudebereich im Rahmen des CO2-Gesetzes» statt.