Die Vergabestelle beruft sich auf Äusserungen der Kantone, wonach das Mandat Anlagemarkt Wohnbauten nicht fortzusetzen sei. Die Mehrheit der Kantone habe sich aufgrund der bisherigen Erfahrungen für eine Aufhebung des Ressorts Wohnbauten ausgesprochen. Dazu verweist sie zunächst auf das Protokoll der ausserordentlichen Generalversammlung der Konferenz kantonaler Energiefachstellen vom 19. Januar 2001. Dort sprach sich in der Tat eine Vertreterin eines Kantons für die Auflösung des Ressorts «Anlagemarkt Wohnbauten» aus. Ein leitender Mitarbeiter des BFE wies anlässlich dieser Generalversammlung darauf hin, dass die Weiterführung dieses Ressorts kritisch überprüft werde.