Die B. AG reichte ihre Offerte am 9. Januar 2001 ein. Mit elektronischer Mitteilung vom 30. Januar 2001 wurde die B. AG aufgefordert, im Sinne eines Nachtrags zur Offerte vier Ergänzungsfragen zu beantworten. Am 2. Februar 2001 wurde ihr hierzu Frist gesetzt bis zum 6. Februar 2001. Die gewünschte Offertergänzung wurde fristgerecht nachgereicht. Mit Verfügung vom 23. März 2001 teilte das BFE den Anbietern mit, das Vergabeverfahren werde abgebrochen. Aus den Erwägungen: 1.a.-b. (…) c. Nach Art. 48 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (VwVG, SR 172.021) in Verbindung mit Art.