{"Signatur": "CH_VB_017", "Spider": "CH_VB", "Datum": "2001-11-16", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_017_JAAC-66-39--_2001-11-16.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150005558.pdf?ID=150005558", "Checksum": "ad0bc527dd163661b362402438d3c6d7"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 66.39 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen 16.11.2001 JAAC 66.39 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Commission fédérale de recours en matière de marchés publics, jusqu'à 2006 16.11.2001 JAAC 66.39 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Commissione federale di ricorso in materia di acquisti pubblici 16.11.2001 JAAC 66.39 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Commission fédérale de recours en matière de marchés publics, jusqu'à 2006"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Commissione federale di ricorso in materia di acquisti pubblici"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:24:16", "Checksum": "944ae69dc8745da9b6416399f8f39f53", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen 16.11.2001 JAAC 66.39 \r\n\n 5\nDie Beschwerdeführerin wies mit Schreiben vom 30. März 2001 darauf hin,\ndass die Argumentation der Vergabestelle für sie nicht nachvollziehbar\nsei, indem als Hauptgrund der Verfügung der Abstimmungsausgang vom\n24. September 2000 über die Energievorlagen genannt werde, während\nder Entscheid über die Ausschreibung (gemeint ist die Selektion der zur\nOffertstellung einzuladenden Anbieter) erst am 31. Oktober 2000 gefällt\nworden sei. Daraufhin räumte das BFE mit Schreiben vom 9. April 2001 ein,\ndass der Grund für den Abbruch des Verfahrens nicht in der Ablehnung der\nEnergievorlagen vom 24. September 2000 liegen könne. Massgeblich für\nden Abbruch des Verfahrens sei vielmehr die gestützt auf Gespräche mit\nden Kantonen und der Branche zwischenzeitlich notwendig gewordene\nNeuausrichtung im Bereich des Anlagemarktes Wohnbauten. Neu sei eine\nvermehrte Übernahme von Aufgaben durch die Kantone und Agenturen der\nWirtschaft vorgesehen.\nDie Vergabestelle beruft sich auf Äusserungen der Kantone, wonach das\nMandat Anlagemarkt Wohnbauten nicht fortzusetzen sei. Die Mehrheit\nder Kantone habe sich aufgrund der bisherigen Erfahrungen für eine\nAufhebung des Ressorts Wohnbauten ausgesprochen. Dazu verweist sie\nzunächst auf das Protokoll der ausserordentlichen Generalversammlung\nder Konferenz kantonaler Energiefachstellen vom 19. Januar 2001. Dort sprach\nsich in der Tat eine Vertreterin eines Kantons für die Auflösung des Ressorts\n«Anlagemarkt Wohnbauten» aus. Ein leitender Mitarbeiter des BFE wies\nanlässlich dieser Generalversammlung darauf hin, dass die Weiterführung\ndieses Ressorts kritisch überprüft werde. Anlässlich der Vorstandssitzung der\nKonferenz kantonaler Energiefachstellen vom 9. Februar 2001 wurden die\nMeinungen der Kantone im Protokoll dahingehend zusammengefasst, dass\ndie Statements der Vorstandsmitglieder zeigen, dass die Meinungen in den\nRegionalkonferenzen betreffend Fortführung des Ressorts Wohnbauten nicht\nganz einheitlich seien, überwiegend aber zu dessen Aufhebung tendieren. Zur\nHaltung der Vergabestelle zu diesem Punkt wird ausgeführt, es seien weitere\nSitzungen zum Thema abzuwarten. Eine Übernahme des Ressorts durch\ndie Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) könne eine valable Option zur\nFortführung dieser Stossrichtung bilden. Es stelle sich jedoch die Frage, ob die\nEnAW diese Aufgabe ohne Beizug externer Unterstützung beispielsweise\ndurch eine Firma wie die B. AG überhaupt erfüllen könne und wie die\nZusammenarbeit mit den Kantonen geregelt werde.\nDas BFE beruft sich zudem auf Äusserungen von Vertretern der Wirtschaft.\nDiese hätten sich klar für den Abschluss von Zielvereinbarungen\nausgesprochen (Erreichung der Ziele des CO2-Gesetzes mit freiwilligen\nMassnahmen), um die Ziele des Energie- und CO2-Gesetzes zu erreichen\nund die Einführung einer CO2-Abgabe zu vermeiden. Die Branche solle die\nPhase der Freiwilligkeit des CO2-Gesetzes nutzen und aktiv mitgestalten. Am\n23. Februar 2001 fand eine Sitzung der Gebäudegruppe (Vertreter des Bundes,\nder Kantone und der Wirtschaft) zum Thema «Möglichkeiten und Grenzen\nvon Zielvereinbarungen im Gebäudebereich im Rahmen des CO2-Gesetzes»\nstatt. Als Sitzungsziel wurde unter anderem die «Definition möglicher\nEffizienz-Strategien im Gebäudebereich (Anlagemarkt Wohnbauten) mit\neiner gegenüber E2000 verstärkten Wirkung» festgelegt. Zur Perspektive des\nRessorts Wohnbauten wurde Folgendes festgehalten:\n\n"}