13 Nr. 92 beispielsweise wird zwar die Nellcor Technologie als Anforderung genannt, in der folgenden Nr. 93 wird aber ausdrücklich nach einer anderen Technologie gefragt. Somit musste für die Anbietenden klar sein, dass für die Vergabebehörde auch eine andere Technologie in Betracht kam. Die Beschwerdeführerin hat hier denn auch die Masimo SET (Signal-Extractions-Technologie) aufgeführt und ist dafür gleich bewertet worden wie die Zuschlagsempfängerin.