13 Abs. 1 Bst. b VoeB allenfalls sogar freihändig zu vergeben), sondern stellte allen sieben Interessenten, welche die Ausschreibungsunterlagen angefordert hatten, ein in Bezug auf die «Musskriterien» abgeändertes Pflichtenheft zu. Während die ursprünglichen, vom 8. März 2001 datierenden Ausschreibungsunterlagen noch 52 «Musskriterien» enthielten, wurde deren Anzahl in den überarbeiteten Ausschreibungsunterlagen vom 11. Juni 2001 auf 41 reduziert, indem 11 Musskriterien in Anforderungen umgewandelt wurden. Inhaltlich blieben sie allerdings mit Ausnahme der Nr. 52, 74, 75, 137 und 138 unverändert.