Auch die von der Beschwerdeführerin gegen die Ausschreibung (im weiteren Sinn; vgl. E. 3a hiervor) erhobenen Rügen erweisen sich damit als rechtzeitig erfolgt. c. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass die Vergabebehörde eine «Wiedererwägung» der Ausschreibungsunterlagen vom 8. März 2001 vorgenommen und die Musskriterien mit Verfügung vom 13. Juni 2001 neu definiert hat. Letztere war mit einer «Rechtsmittelbelehrung» versehen, wonach «gegen diese Verfügung, das darin festgelegte Vorgehen und die Neudefinition nachfolgend aufgeführter Kriterien […] bei der Armeeapotheke innert 10 Tagen nach Eröffnung Einsprache erhoben werden» könne.