b BoeB im Sinne der Ausdehnung auf die Ausschreibungsunterlagen entgegen. c. Zugunsten der selbständigen Anfechtbarkeit auch der Ausschreibungsunterlagen wird vor allem auf die effiziente Abwicklung der öffentlichen Beschaffungen (Entscheid des Verwaltungsgerichts Luzern vom 25. August 2000, E. 4c, veröffentlicht in LGVE 2000 II Nr. 13), also auf ein vorab praxisorientiertes Argument, hingewiesen. Auf der andern Seite lassen sich verschiedene Überlegungen ins Feld führen, die ebenfalls eher praktischer Natur sind und die durchaus gegen eine selbständige Anfechtung sprechen. aa. Unklar ist zunächst schon der Beginn der Anfechtungsfrist.