Fribourg 1997, S. 501; Attilio R. Gadola, Rechtsschutz und andere Formen der Überwachung der Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen, in: AJP 1996, S. 972; Peter Galli / Daniel Lehmann / Peter Rechsteiner, Das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz, Zürich 1996, Rz. 501 und 509 Anm. 10). Auch dieser eindeutig erkennbare Wille des Gesetzgebers, die selbständig anfechtbaren Verfügungen in ihrer Anzahl zu beschränken, steht einer extensiven Auslegung des Ausschreibungsbegriffs gemäss Art. 29 Bst. b BoeB im Sinne der Ausdehnung auf die Ausschreibungsunterlagen entgegen.