4 (Entscheid der Rekurskommission vom 5. Juli 2001, veröffentlicht in VPB 65.94 E. 3b). Diese wären nach dem Entscheid somit noch zusammen mit dem Zuschlag anfechtbar, was namentlich für die den Anbietern ebenfalls erst im Anschluss an die Verfügung gemäss Art. 29 Bst. c BoeB zugestellten Ausschreibungsunterlagen, in denen die Zuschlagskriterien in aller Regel enthalten sind, gelten müsste.