Am 14. August 2001 erteilte die Vergabebehörde den Zuschlag an die S. AG. Im SHAB vom 17. August 2001 wurde der Zuschlag veröffentlicht. Mit Eingabe vom 4. September 2001 erhob die P. AG Beschwerde bei der Eidgenössischen Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen (BRK, die Rekurskommssion). Aus den Erwägungen: 2. (…) b. Die Vergabebehörde beantragt, auf die Beschwerde sei insoweit nicht einzutreten, als die Beschwerdeführerin auch Mängel der Ausschreibung und der Ausschreibungsunterlagen rüge.