im Fall von Störungen im Betriebsablauf drohe das nackte Chaos. Auch für die Eidgenössische Zollverwaltung drohen nach deren Angaben bei verspäteter Betriebsaufnahme am geplanten Standort erhebliche Mehrkosten, massive Verzögerungen bei der Verzollung der Postsendungen. Die Bewältigung des Verkehrs sei in Frage gestellt; Imageschäden für die Eidgenössische Zollverwaltung seien die Folge. Die von der Vergabestelle und der Eidgenössischen Zollverwaltung vorgebrachten Argumente und insbesondere die aufgezeigte Gefahr eines sehr hohen Schadens erscheinen glaubhaft. Dass durch eine Verzögerung der Beschaffung - namentlich im Hinblick auf die dadurch in Frage gestellte, aber dringend notwendige