32 Abs. 2 BoeB). Die Vergabestelle weist in ihrer Vernehmlassung zunächst auf die Bedeutung des Auswechslungsamts Basel hin. Ohne Übertreibung lasse sich sagen, dass bei einem Ausfall des Auswechslungsamtes Basel weit mehr als die Hälfte aller Pakete, die täglich aus dem Ausland in der Schweiz eintreffen, nicht mehr bearbeitet und ausgeliefert werden könne. Da der Mietvertrag für das Auswechslungsamt Basel 17 mit Schreiben vom 2. Mai 2000 wegen dringenden Eigenbedarfs der Schweizerischen Bundesbahnen mit Wirkung per 30. Juni 2000 gekündigt worden sei, habe sich die Schweizerische Post in einer notstandsähnlichen Situation befunden.