3.21 mit Hinweisen). d. Die Beschwerdeführerin macht in der Hauptsache geltend, das ihr von der Vergabebehörde im Rahmen ihrer Informationsanfrage nach Art. 23 BoeB zugesandte «Evaluationskonzept» sei den Anbietern nicht vor der Offerteinreichung bekannt gemacht worden. Die Bewertung des Angebots der Zuschlagsempfängerin mit 505.5 Punkte und desjenigen der Beschwerdeführerin mit 303 Punkten ist nach Ansicht der Beschwerdeführerin aus den Akten nicht nachvollziehbar. Auch werde der Zusammenhang zwischen den in der Ausschreibung erwähnten und