Submissionswesen im Binnenmarkt Schweiz - Erste praktische Erfahrungen und Entwicklungen, Zürich 1998, S. 110 f.). Im vorliegenden Fall macht die Vergabestelle geltend, sich in einer notstandsähnlichen Situation befunden zu haben. Dieser Behauptung widerspricht indessen bereits der Verfahrensablauf. Gestützt auf Art. 13 Abs. 2 BoeB statuiert Art. 13 Abs. 1 Bst.