Da im vorliegenden Fall ein Förder- und Verteilsystem für den Import von Paketen Gegenstand der Vergabe bildet, spräche allein der Wortlaut der genannten Bestimmungen eher dafür, die Post als Auftraggeberin dem BoeB nicht zu unterstellen. Zusätzlich ist aber zu berücksichtigen, dass das Förder- und Verteilsystem nicht nur der Post, sondern auch den Zollbehörden dient. Die Förderanlage bildet Teil eines integrierten Gesamtkonzepts, welches auf der engen Zusammenarbeit von Bediensteten der Post und der Eidgenössischen Zollverwaltung basiert; diese arbeiten im Auswechslungsamt Basel «Hand in Hand».