{"Signatur": "CH_VB_017", "Spider": "CH_VB", "Datum": "2001-11-16", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_017_JAAC-66-37--_2001-11-16.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150005552.pdf?ID=150005552", "Checksum": "9e00eeceeee78ac47261f842fe248424"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 66.37 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen 16.11.2001 JAAC 66.37 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Commission fédérale de recours en matière de marchés publics, jusqu'à 2006 16.11.2001 JAAC 66.37 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Commissione federale di ricorso in materia di acquisti pubblici 16.11.2001 JAAC 66.37 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Commission fédérale de recours en matière de marchés publics, jusqu'à 2006"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Commissione federale di ricorso in materia di acquisti pubblici"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:24:16", "Checksum": "2ad2d177962315d61484b46dc9b17b41", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen 16.11.2001 JAAC 66.37 \r\n\n 7\nZentren sei bekanntlich «zu einem wahren Chaos geraten». Die Paketpost leide\nnoch heute unter den Folgen dieser verheerenden Pannen. Der Imageverlust\nbei den Geschäfts- und den Privatkunden sei enorm. Dadurch sei ein Schaden\nin der Nähe eines dreistelligen Millionenbetrages entstanden. Zudem sei\naufgrund der Zunahme der Paketpost der Einstieg zu einer späteren Jahreszeit\nviel zu riskant; im Fall von Störungen im Betriebsablauf drohe das nackte\nChaos. Auch für die Eidgenössische Zollverwaltung drohen nach deren\nAngaben bei verspäteter Betriebsaufnahme am geplanten Standort erhebliche\nMehrkosten, massive Verzögerungen bei der Verzollung der Postsendungen.\nDie Bewältigung des Verkehrs sei in Frage gestellt; Imageschäden für die\nEidgenössische Zollverwaltung seien die Folge. Die von der Vergabestelle\nund der Eidgenössischen Zollverwaltung vorgebrachten Argumente und\ninsbesondere die aufgezeigte Gefahr eines sehr hohen Schadens erscheinen\nglaubhaft. Dass durch eine Verzögerung der Beschaffung - namentlich im\nHinblick auf die dadurch in Frage gestellte, aber dringend notwendige\nVorlaufzeit für das Jahresendgeschäft - ein sehr bedeutender Schaden\neintreten würde, ist naheliegend. Die Rekurskommission kommt daher\nzum Schluss, dass die öffentlichen Interessen an der sofortigen Ausführung\ndes Auftrages vorliegend das private Interesse der Beschwerdeführerin\nam Zuschlag und das allgemeine Interesse an der Wirksamkeit des\nRechtsschutzes vor der Rekurskommission - jedenfalls unter Annahme nicht\nselbstverschuldeter Dringlichkeit (vgl. dazu E. f hiernach) - überwiegen.\nf. Die Rekurskommission hat im Rahmen der Prüfung der ausserordentlichen\nDringlichkeit infolge notstandsähnlicher Situation (vgl. dazu E. b hiervor)\nfestgehalten, auf diese dürfe nur abgestellt werden, wenn sie sich aus äusseren\nUmständen ergebe und nicht der eigenen (unzureichenden) Zeitplanung der\nvergebenden Instanz zuzuschreiben sei (Entscheid der BRK vom 3. März 1999,\nveröffentlicht in VPB 63.61 E. 2 mit Hinweisen). Das gilt grundsätzlich auch\nfür diejenige Dringlichkeit, die eine Abweisung des Gesuches um Erteilung der\naufschiebenden Wirkung zu bewirken vermag.\nDie Schweizerische Post ist in ihren Aussagen insofern widersprüchlich, als sie\neinerseits angibt, völlig unverschuldet unter einen enormen Zeitdruck geraten\nzu sein; namentlich sei das eingereichte Gesuch um Mieterstreckung noch\nnicht behandelt worden und habe daher den Druck nicht zu lindern vermocht.\nAndererseits führt sie aus, aus der Sicht der SBB und deren Terminplan für das\neigene bedeutende Bauvorhaben in Basel sei ein Entgegenkommen gar nicht\nmöglich gewesen; auch diese Angelegenheit sei von grösstem öffentlichem\nInteresse. Diese Aussagen deuten darauf hin, dass die Schweizerische Post\ngar nicht mit Nachdruck versucht hat, das Mieterstreckungsverfahren zu\nbeschleunigen. Wie es sich damit verhält, kann aber offen bleiben. Dasselbe\ngilt für die Frage, ob es der Vergabestelle möglich gewesen wäre, innert\nkürzerer Frist einen neuen Standort für das Auswechslungsamt zu evaluieren.\nAngesichts des glaubhaft dargelegten enormen Schadens, welcher bei einem\nweiteren Unterbinden des Vertragsvollzuges mit der Zuschlagsempfängerin\ndurch Gewährung der aufschiebenden Wirkung einzutreten droht (vgl. dazu\n\n"}