Das Mandat Infrastruktur-Anlagen sei für sie eine Herausforderung, weil sie dieses Thema aufgebaut habe. 4. Es wird im Folgenden zu prüfen sein, ob die beim gewählten Bewertungsvorgehen zu beachtenden Verfahrensregeln - namentlich bezüglich der Dokumentation bzw. der Nachvollziehbarkeit des Vergabeentscheids - eingehalten worden sind. a. Zum Vorgehen der Vergabestelle ist zunächst festzuhalten, dass drei Mitarbeiter des Bundesamtes für Energie, U, V und W, die Offerten zunächst unabhängig voneinander evaluiert haben. Nachdem aufgrund der Diskussion noch Korrekturen vorgenommen worden waren, ergab sich die Gesamtbewertung aufgrund des Durchschnitts der drei Bewertungen bzw. der