{"Signatur": "CH_VB_017", "Spider": "CH_VB", "Datum": "2001-07-05", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_017_JAAC-65-94--_2001-07-05.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150005354.pdf?ID=150005354", "Checksum": "50d4d2a2f8d46693d989d7e79abc8415"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 65.94 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen 05.07.2001 JAAC 65.94 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Commission fédérale de recours en matière de marchés publics, jusqu'à 2006 05.07.2001 JAAC 65.94 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Commissione federale di ricorso in materia di acquisti pubblici 05.07.2001 JAAC 65.94 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Commission fédérale de recours en matière de marchés publics, jusqu'à 2006"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Commissione federale di ricorso in materia di acquisti pubblici"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:24:10", "Checksum": "44bb1058ee3840cfaf20fe9351f46e79", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen 05.07.2001 JAAC 65.94 \r\n\n 9\ndie nicht bekanntgegeben worden sind, handelt die Auftraggeberin\nvergaberechtswidrig (Entscheid der Rekurskommission vom 3. September\n1999, veröffentlicht in VPB 64.30, E. 3c).\nb. W notiert zu den Beschwerdeführerinnen unter dem Kriterium\n«Berücksichtigung/Integration Umfeld», ihre Akteurrolle schränke die\nBerücksichtigung des Umfeldes potenziell ein. Demgegenüber hält er zur\nZuschlagsempfängerin fest, sie erfülle dieses Kriterium sehr gut, da «keine\nAkteure in der ARGE» seien. In der Gesamtbeurteilung («conclusion»)\nbetreffend die Vergabe als Ganzes hält der Sachbearbeiter fest, beide\nOfferenten erschienen ihm sehr kompetent. Insbesondere die Neutralität am\nMarkt lasse seine Wahl dabei auf die Zuschlagsempfängerin fallen. Anlässlich\nder Verhandlung führte die Vergabestelle diesbezüglich aus, bereits ein\nentsprechender Verdacht könne die Gesprächsbereitschaft des Zielpublikums\nbeeinträchtigen.\nDie hohe Bedeutung der Neutralität am Markt entspricht ganz der Zielrichtung\nder Offerte der Zuschlagsempfängerin. Sie führt in den «Abstracts»\nunter «5. Neutralität, Schlüssel des Erfolges» aus, die Mitwirkung aller\nMarktteilnehmer (Ingenieure, Betreiber/Gemeinden, kantonale Ämter) sei\nnotwendig zum Erfolg. Die Erfahrung der Aktion «Energie in ARA» habe\ngezeigt, dass die Neutralität des Teams (keine Konkurrenzprobleme mit den\nMarktteilnehmern) in dieser Hinsicht besonders wichtig sei. Die Branche sei\ndarauf sehr empfindlich, wie Äusserungen von Verbandsvertretern bestätigen\nwürden. Dieser Ansatz schlägt sich auch in der Organisation des Projektteams\nnieder. Die Zuschlagsempfängerin führt dazu zum Bereich ARA Folgendes\naus: «Unteraufträge werden gezielt an die besten Fachpersonen, die wir\naufgrund unserer umfassenden Marktkenntnisse bestens kennen, erteilt.\nDabei werden diese Büros aber ausschliesslich in jenen Regionen als Berater\nvon uns eingesetzt, wo sie neutral arbeiten und die örtlichen Ingenieure\nnicht konkurrenzieren. Gemäss [Äusserungen von Verbandsvertretern]\nsind Betreiber und Ingenieure darauf ‹sehr empfindlich›. Abwasserfirmen,\ndie landesweit tätig sind, können deshalb nicht beigezogen werden».\nDies wird mit einem Protokoll eines Koordinationsgesprächs mit einem\nBranchenverband belegt. Auch ein weiteres Protokoll mit dem Präsidenten\neines Branchenverbandes enthält eine entsprechende Aussage: «[Der\nVerbandsvertreter] betont aber, dass die Neutralität weiterhin gewährleistet\nsein muss. Büros dürfen unter diesem Mandat auf keinen Fall für eigene\nkommerzielle Zwecke akquirieren, das würde unweigerlich zu Problemen\nführen».\nc. Nach der Darstellung der Vergabebehörde ist unter dem\nGesichtspunkt «Berücksichtigung/Integration Umfeld» bewertet worden,\nwie gut die Bedürfnisse der in den jeweiligen Gebieten bestimmenden\nKräfte (Fachorganisationen, Zweckverbände, Ingenieure, kantonale Organe)\nwahrgenommen werden können bzw. wie stark diesen bereits eine Rolle\nzugedacht ist. Es gehe um den Einbezug des Umfelds, d.h. der Verbände, die\nwesentlich sind, nicht dagegen um die Beziehungen zu den Verbänden als\nsolche. Es gehe darum, ob diese als aktive Mitwirkende bzw. Teilnehmende an\nder Aktion eingeschlossen seien.\n\n"}