Aus den Erwägungen: 1. (...) 2. Die Beschwerdeführerin machte in ihrer Beschwerdeschrift im Wesentlichen geltend, dass der Entscheid für die Vergabe von Selbstbedienungsautomaten falsch sei. Es fehle der Hinweis auf eine negative Wertanalyse und die Beurteilung halte einer detaillierten Überprüfung nicht stand. Es wird darauf hingewiesen, dass das vorhandene Pflichtenheft zu