Öffentliches Beschaffungswesen. Transparenzprinzip. Verbindlichkeit der publizierten Zuschlagskriterien. Nachvollziehbarkeit der Vergabe. Art. 21 BoeB. - Die erfolgte Festsetzung der massgeblichen Beurteilungskriterien für die Bestimmung des wirtschaftlich günstigsten Angebotes ist für die Vergabestelle verbindlich (E. 2). - Eine Vergabe bedarf eines Evaluationsberichtes, welcher es der Rekurskommission ermöglicht, den Zuschlagsentscheid zu überprüfen (E. 2).