31 BoeB zustehenden Beurteilungsermessens, was auch nicht weiter bestritten wird. Auch die Tatsache, dass das BUWAL die Bedeutung bzw. den Rückhalt des SVUG innerhalb der gesamten Getränkebranche - wie von diesem behauptet - nicht gebührend berücksichtigt habe, ändert hieran nichts, da dies kein Zuschlagskriterium war. Diesbezüglich wurde lediglich unter dem Aspekt der «Eignung» gefordert, dass die Organisation über Kenntnisse des Getränkemarktes und der Abfallwirtschaft in der Schweiz verfügt. Ob, wie der SVUG geltend macht, die Offerte der Bietergemeinschaft PRS/EWK in Bezug auf die in Ziff.