7 den Ausschreibungsunterlagen bekanntgegebenen relativen Gewichtung (Beurteilungsmatrix). Bei einer maximal möglichen Punktzahl von 100 ergab sich folgende Bewertung: Angebot SVUG: 72,4 Punkte Angebot PRS/EWK: 75,0 Punkte Angebot CCC 73,0 Punkte. In Bezug auf die Offerten des SVUG und der CCC erfolgte die Bewertung innerhalb des der Vergabebehörde diesbezüglich aufgrund von Art. 31 BoeB zustehenden Beurteilungsermessens, was auch nicht weiter bestritten wird.