Da die drei verbliebenen Angebote nach der Auffassung der Vergabebehörde die Eignungskriterien im Sinne von Ziff. 9 der Ausschreibung erfüllten, bewertete sie diese anhand der von ihr in der Ausschreibung veröffentlichten Zuschlagskriterien (inklusive Unterkriterien) sowie der in