Im vorliegenden Fall hat das BUWAL die vier fristgerecht eingereichten Offerten einer formalen Prüfung im Sinne von Ziff. 6a der Ausschreibung vom 29. August 2000 unterzogen und das Angebot des VSW vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, weil es keine eigenständigen Angaben darüber enthielt, wie die Anbieterin die Zuschlagskriterien erfüllen will. Dieser Ausschluss ist zu Recht erfolgt, wie die Rekurskommission mit Entscheid vom heutigen Tag festgestellt hat (Entscheid der BRK vom 26. März 2001 [inzwischen veröffentlicht in VPB 65.79 E. 2b]). bb. Da die drei verbliebenen Angebote nach der Auffassung der Vergabebehörde die Eignungskriterien im Sinne von Ziff.