Die mit der Entsorgung von Getränkeverpackungen aus Glas betraute Organisation muss ganz allgemein wirtschaftliche Unabhängigkeit von der Getränkeverpackungsbranche aufweisen. Dies trifft für die Offerte der Bietergemeinschaft PRS/EWK nicht zu (vgl. oben E. b.aa.). Hinzu kommt, dass die Offerte der Bietergemeinschaft PRS/EWK auch dem Erfordernis nach hinreichender Datensicherheit nicht genügt. Es geht nicht an, dass sie (durch die noch zu gründende VAVEG AG) einerseits als private Organisation in Erscheinung tritt, sich andererseits aber auf das Amtsgeheimnis der Mitglieder der EWK beruft. Eine solche Konstruktion steht in Widerspruch zu Art.