B. Nebst der Vereinigung Schweizer Weinhandel (VSW) erheben die CCC sowie der SVUG gegen diese Vergabeverfügung mit Eingabe vom 22. Dezember 2000 (CCC) sowie vom 29. Dezember 2000 (SVUG) Beschwerde bei der Eidgenössischen Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen (BRK oder Rekurskommission). Beide beantragen, die Verfügung des BUWAL vom 6. Dezember 2000 aufzuheben und den Dienstleistungsauftrag betreffend Erhebung, Verwaltung und Verwendung einer vorgezogenen Entsorgungsgebühr für Getränkeverpackungen aus Glas ihnen zu erteilen. Eventuell sei die Angelegenheit an die Vergabebehörde zurückzuweisen. (…) Aus den Erwägungen: 1.a. Die objektiven Voraussetzungen gemäss Art. 2 ff.