Getränkeverpackungen (VGV, SR 814.621). Bei den Eignungskriterien gemäss Ziff. 9a der Ausschreibung wurde als sechstes Kriterium aufgeführt: «keine wirtschaftlichen Interessen im Zusammenhang mit der Herstellung, der Einoder Ausfuhr, der Abgabe oder der Entsorgung von Getränkeverpackungen (Art. 15 Abs. 1 VGV)». Auf Grund dieser Ausschreibung wurden dem BUWAL vier Angebote eingereicht. Mit Verfügung vom 6. Dezember 2000 erteilte dieses der Bietergemeinschaft Verein PRS PET-Recycling Schweiz und Eidgenössische Weinhandelskontrollkommission (PRS/EWK) den Zuschlag.