Mit Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom 29. August 2000 schrieb das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) das Projekt «Vorgezogene Entsorgungsgebühr auf Glasflaschen» im offenen Verfahren aus. Bei diesem Dienstleistungsauftrag geht es um die Erhebung, Verwaltung und Verwendung einer vorgezogenen Entsorgungsgebühr auf Getränkeverpackungen aus Glas, das Ausarbeiten eines Konzepts für die Verteilung der verfügbaren Mittel, die Kontrolle der Tätigkeit im Zusammenhang mit der Sammlung und Verwertung von Altglas, die Information der Öffentlichkeit sowie um alle weiteren Aufgaben der Organisation nach Art. 9-17 der Verordnung vom 5. Juli 2000 über