Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts vom 16. Juni 1999, veröffentlicht in: Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht [ZBl] 2000, S. 265 ff. E. 6). In der Ausschreibung des vorliegend zur Diskussion stehenden Auftrags wurde in Ziff. 6a verlangt, dass das Angebot zwingend nach den Eignungskriterien und den Zuschlagskriterien gegliedert werden müsse. Unter Ziff. 8 der Unterlagen zur Ausschreibung wurde festgehalten, dass die Offerten nach den Zuschlagskriterien gemäss Ziff. 10 der Ausschreibung ausgewertet würden.