Fraglich ist zunächst einmal, ob es sich bei dem als «Angebot» betitelten Schreiben der Beschwerdeführerin vom 6. Oktober 2000 an die Vergabebehörde überhaupt um ein (eigenständiges) Angebot im Sinne von Art. 19 BoeB handelt. In besagtem Schreiben wird nämlich lediglich zum Ausdruck gebracht, dass die Beschwerdeführerin «zu hundert Prozent hinter der Bewerbung des SVUG stehe und dass die vorliegende Eingabe nur dann zum Tragen kommen soll, falls die Bewerbung des SVUG vom BUWAL nicht in Betracht gezogen würde». In Bezug auf die Zuschlagskriterien, mithin zur Frage, wie die Beschwerdeführerin den Auftrag zu erfüllen gedenke, wird sodann lediglich ausgeführt: «Die unter Punkt 10 [sc.