lediglich einen Verweis auf das Angebot des Schweizerischen Vereins für umweltgerechte Getränkeverpackungen (SVUG) sowie die Erklärung, dass sie sich der Darstellung in der Eingabe des SVUG vollumfänglich anschliesse. Dieser Verweis genüge jedoch nicht. Ihre Eingabe könne auf diese Weise nicht als eigenständiges Angebot angesehen werden. Selbst wenn man das Angebot der VSW als vollständig betrachten würde, könnte der Zuschlag nicht ihr erteilt werden. Gehe man nämlich davon aus, dass ihr Angebot bezüglich der Darstellung der Zuschlagskriterien identisch sei mit jenem des SVUG, dann komme für ihr Angebot die gleiche Bewertung zur Anwendung wie für das Angebot des SVUG.