Öffentliches Beschaffungswesen. Zusammensetzung eines Konsortiums. Publikation der Zuschlagskriterien. Varianten. Bereinigung der Angebote. Zwingende technische Vorgaben. - Der Rückzug eines Konsortiumsmitgliedes vor dem Zuschlag schliesst nicht aus, dass der Zuschlag der Bietergemeinschaft, welche sich aus den verbleibenden Mitgliedern zusammensetzt erteilt wird, sofern ohne zusätzliche Prüfung offensichtlich ist, dass diese die Eignungskriterien nach wie vor erfüllt (E. 1b/cc). - Die Vergabestelle ist gehalten, im Voraus alle Zuschlagskriterien bekannt zu geben; dies gilt auch für die relative Bedeutung, die sie jedem dieser Kriterien zuzumessen gedenkt (Bestätigung der Rechtsprechung;