Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass AP auch die Gegenstand von Vertrag III bildende Dienstleistung übernehmen könnte. Schliesslich sind mit der Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte in der Schweiz verschiedene Unternehmen entstanden, welche die genannten Übermittlungsdienste zwischen Bundeshaus und den Redaktionen wohl auch besorgen könnten.