Kerngehalt des Submissionsrechts bildet das eigentliche Vergabeverfahren, während dessen - in Beachtung zwingender Regeln des öffentlichen Rechts - der Vertragspartner der Vergabebehörde ausgewählt und die Leistungen bzw. Gegenleistungen sowie die hauptsächlichen Modalitäten des künftigen Vertrages festgelegt werden. Der Abschluss des Vertrages und dessen Erfüllung bilden lediglich die Umsetzung der Zuschlagsverfügung. Insofern unterscheidet sich das BoeB vom KG, welches wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen der Unternehmen stets dann und so lange massregelt, als sie Auswirkungen auf den Markt zeitigen. Unter dem Gesichtspunkt der Regeln des Wettbewerbs rechtfertigt es sich folglich,