Diese braucht hier jedoch aufgrund der intertemporalen Regelung gemäss BoeB nicht ausgefüllt zu werden. jj. Der vorliegend zur Diskussion stehende Vertrag III wurde am 5. Dezember 1994 geschlossen, mithin vor dem Inkrafttreten des BoeB am 1. Januar 1996 und selbst vor der definitiven Verabschiedung dieses Gesetzes durch die Bundesversammlung am 16. Dezember 1994. Bereits bekannt war damals immerhin die GATT-Botschaft 2 vom 19. September 1994, die ihrerseits auf einem Vorentwurf beruhte, der intern und extern ein Vernehmlassungsverfahren durchlaufen hatte. Das über kurz oder lang bevorstehende Inkrafttreten des BoeB musste der BK somit bei Vertragsschluss bekannt sein.