In diesem Sinne wird in der Botschaft des Bundesrates erwähnt, es müsse eine Lösung gefunden werden für Beschaffungen, die am Tag der Inkraftsetzung des Gesetzes bereits angelaufen, aber noch nicht abgeschlossen seien. Umgekehrt sind mit Bezug auf das Fehlen einer ausdrücklichen Ordnung für Verträge mit unbestimmter Dauer keine Anhaltspunkte für ein so genanntes qualifiziertes Schweigen ersichtlich. An diese Konstellation ist bei der Formulierung der Übergangsbestimmung wahrscheinlich nicht gedacht worden.