8 im Übrigen Erwägungen der Rechtsgleichheit und der Rechtseinheit dafür, dass altrechtliche Rechtsverhältnisse möglichst rasch mit dem neuen Recht in Einklang gebracht werden. Nur wenn schützenswerte Interessen es gebieten, kann in einem gewissen Mass bei der Anpassung an das neue Recht auf bestehende Rechtsverhältnisse Rücksicht genommen werden (BGE 123 II 395 E. 9, BGE 123 II 446 E. 9 mit Hinweisen). hh. In aller Regel bilden einmalige Beschaffungen bzw. Aufträge Gegenstand von Submissionen.