Es kann bei diesem Stand der Dinge auch nicht gesagt werden, jede stillschweigende Weiterführung bilde eine neue freihändige Vergabe, die ab 1. Januar 1996 den Regeln des BoeB unterstellt werden müsste. Desgleichen stellt auch der periodisch zu treffende Entscheid, den mit der Erfüllung des Vertrages III verbundenen Budgetposten zu erneuern, nicht eine neue Vergabeverfügung dar, sondern eine blosse Bestätigung einer rechtlichen Verpflichtung, die sich aus einer Vertragsklausel ergibt. dd.