6 abgeschlossen worden ist, dessen Erfüllung sich aber durch die von Jahr zu Jahr erfolgte stillschweigende Weiterführung über das Inkrafttreten des Gesetzes hinaus erstreckt. cc. Der Vertrag III wurde anfänglich für eine Minimaldauer von einem Jahr abgeschlossen mit stillschweigender Erneuerung, sofern er nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf Ende Jahr gekündigt wird. Diese Ausgangslage ist im Schweizerischen Recht vor allem bei der Miete und Pacht bekannt (Art. 255 und 295 des Obligationenrechts vom 30. März 1911 [OR], SR 220).