4 Mit Bezug auf die Verträge I und II fehlt es mithin an der sachlichen Zuständigkeit der BRK, um über die Beschwerde befinden zu können. cc. Vertrag III ermöglicht dem Bund, bis zu 500 Seiten pro Jahr den OTS zu benutzen, um den Redaktionen Erklärungen oder Kommuniqués von ausserordentlicher Bedeutung direkt im Wortlaut zukommen zu lassen. Damit stellt die SDA dem Bund ein Mittel zur Übermittlung von Daten zur Verfügung. Eine solche Dienstleistung fällt unter Ziff. 5 von Anhang 1 zu Art. 3 Abs. 1 VoeB mit der Bezeichnung «Fernmeldewesen»» und dem Verweis auf die CPC-Referenz-Nr. 752 (ausser 7524, 7525, 7526).