news agency services to television stations» (CPC-Referenz-Nr. 9621, 9622 und 9623). Die Dienstleistungen der CPC-Referenz-Nr. 962 sind im abschliessend zu verstehenden Anhang zu Art. 3 Abs. 1 VoeB bzw. in Annex 4 des ÜoeB nicht aufgeführt und unterstehen demnach nicht dem Anwendungsbereich des BoeB. Die ebenfalls im Vertrag I enthaltenen Übersetzungen für die Tessiner Medien von Informationen aus dem Bundeshaus, die nur in Deutsch und Französisch herausgegeben werden, stellen einen Übersetzungsdienst dar, welcher der CPC-Referenz-Nr. 87905 «Translation and interpretation services» zuzuordnen ist. Diese Dienstleistungen bilden Bestandteil der Haupt-Klassifikations-Nr.