Ausgabe 1991). Die nähere Prüfung, ob eine Dienstleistung dem BoeB untersteht, ist demnach im Lichte der entsprechenden CPC-Referenz-Nummer vorzunehmen. Die vorliegend zur Beurteilung stehenden Dienstleistungen fallen nicht allgemein unter Ziff. 15 von Anhang 1 zu Art. 3 Abs. 1 VoeB mit der irreführenden Bezeichnung «Werbung, Information und Public Relations». Die CPC-Referenz-Nr. 871, auf die sich Ziff. 15 bezieht, betrifft nämlich folgende Dienstleistungen: «sale or leasing services of advertising space or time; planning; creating and placement services of advertising; other