Vertrag III: Dem Bund wird ermöglicht, im Maximum 500 Seiten pro Jahr via OTS (Original Text Service) verbreiten zu lassen. Damit erhält der Bundesrat die Möglichkeit, den Redaktionen Erklärungen oder Kommuniqués von ausserordentlicher Bedeutung im Wortlaut unmittelbar zukommen zu lassen (Fr. 140 000.- pro Jahr). Die beiden ersten Verträge wurden vermutlich 1990 abgeschlossen und galten erstmals für das Jahr 1991. Der dritte Vertrag wurde im Dezember 1994 unterzeichnet und galt erstmals für das Jahr 1995. Jeder dieser Verträge erneuert sich stillschweigend, falls er nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf Ende Jahr gekündigt wird.