A. Der Bund hat mit den in der Schweiz tätigen Nachrichtenagenturen stets Verträge abgeschlossen, um über die verbreiteten Meldungen aus dem Bundeshaus, aus allen Regionen der Schweiz und aus dem Ausland zu verfügen. 1990 hat die Bundeskanzlei (BK) zwei Verträge und 1994 einen dritten Vertrag mit der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) abgeschlossen. Darin wurde Folgendes vereinbart: Vertrag I: Die SDA liefert der Bundesverwaltung einen umfassenden Agenturdienst mit Meldungen aus dem Bundeshaus und aus allen Regionen der Schweiz sowie aus dem Ausland in deutscher, französischer und italienischer Sprache (Fr. 600 000.- jährlich).