Im Leistungsbeschrieb der Ausschreibung hielt die Vergabebehörde fest, es gehe um eine Beobachtung der Entwicklung der Moorlandschaften in Bezug auf die allgemeinen und speziellen Schutzziele, wie sie in der Moorlandschaftsverordnung festgehalten seien. Den Zuschlag erhalte das wirtschaftlichste Angebot, das die Kriterien - Sicherstellung der Leistungen gemäss Pflichtenheft - Disposition der Projektleitung - Effizienz - Kosten (Wirtschaftlichkeit) - Verfügbarkeit von fachlich ausgewiesenen Mitarbeitern für das Projekt am besten erfülle.