{"Signatur": "CH_VB_017", "Spider": "CH_VB", "Datum": "1999-02-04", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_017_JAAC-64-9--_1999-02-04.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150004931.pdf?ID=150004931", "Checksum": "6d998898ea4964b3e09cc8b14a24d968"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 64.9 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen 04.02.1999 JAAC 64.9 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Commission fédérale de recours en matière de marchés publics, jusqu'à 2006 04.02.1999 JAAC 64.9 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Commissione federale di ricorso in materia di acquisti pubblici 04.02.1999 JAAC 64.9 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Commission fédérale de recours en matière de marchés publics, jusqu'à 2006"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Commissione federale di ricorso in materia di acquisti pubblici"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:26:23", "Checksum": "a988b0093b3a3fe20f1b2c1f4d9a141a", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen 04.02.1999 JAAC 64.9 \r\n\n 4\nUnter dem Titel «Formulare zur Evaluation» erwähnt er ein «Beurteilungsblatt\nTeil I (Eignung) und Teil II (Detailbeurteilung fachliche Aspekte der Offerte)»\nsowie eine «Kostentabelle über alle Positionen und Anbieter». Bei diesen\n«Formularen zur Evaluation» handelt es sich offensichtlich um die vorhin in\nE. 2a/bb genannten «Offertbeurteilungs-Formulare», die sich aber entgegen\nder diesbezüglichen Erwähnung im Bericht - wie dargestellt - nicht mit der\nEignung der Anbieterinnen, sondern mit den Zuschlagskriterien befassen.\ndd. Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen enthält\neinerseits Eignungskriterien und andererseits Zuschlagskriterien. Bei der\nEignung stellt sich die Frage der Fähigkeit jedes Bewerbers. Eignung liegt dann\nvor, wenn sichergestellt ist, dass die Unternehmen den betreffenden Auftrag\nin finanzieller, wirtschaftlicher und technischer Hinsicht erfüllen können\n(vgl. Art. VIII Bst. b ÜoeB). Mit Hilfe der Zuschlagskriterien dagegen werden\ndie verschiedenen Offerten der geeigneten Bewerber nach wirtschaftlichen\nKriterien beurteilt. Anders als im selektiven Verfahren werden im offenen\nVergabeverfahren die Eignungs- und die Zuschlagskriterien gleichzeitig und\nnicht in zwei verschiedenen Verfahren geprüft. In jedem Vergabeverfahren\nmuss dabei sichergestellt sein, dass neben der Prüfung der Zuschlagskriterien\nauch eine solche der Eignungskriterien erfolgt.\nIn Ziff. 2 des Dispositivs des Zwischenentscheids vom 28. August 1998 der BRK\nwurde das BUWAL aufgefordert, sämtliche das Ausschreibungsverfahren\nbetreffenden Akten einzureichen. Aus den vom BUWAL vorgelegten\nUnterlagen ist jedoch nicht ersichtlich bzw. nicht aktenmässig nachvollziehbar,\nob die Eignung der Submittenten anhand der publizierten Eignungskriterien\n(im Einzelnen) geprüft worden ist. Zwar hat das BUWAL mit der Duplik den\nText eines Fragebogens eingereicht, den die Anbieterinnen auszufüllen hatten\nund der - wenn auch nicht unter ausdrücklicher, so doch immerhin unter\nsinngemässer Verweisung auf die öffentliche Ausschreibung - auf die in\ndieser Publikation veröffentlichten Eignungskriterien Bezug nimmt; doch\nfehlt auch diesbezüglich eine Auswertung bei den Akten. Das fünfte in der\nAusschreibung aufgeführte Zuschlagskriterium «Verfügbarkeit von fachlich\nausgewiesenen Mitarbeitenden für das Projekt», das ein Eignungs- und nicht\nein Zuschlagskriterium darstellt, ist im «Offertbeurteilungs-Formular» nicht\nenthalten, woraus erhellt, dass die Eignung der Bewerber - entgegen den\nAusführungen des BUWAL - in diesem Rahmen zumindest nicht erkennbar\ngeprüft wurde.\nb. Mit Bezug auf die Kosten wird im Bericht vom 16. Februar 1998 erörtert,\ndass sich die Gesamtkosten des Vergabegeschäfts in den vorgelegten Offerten\nin einer Bandbreite zwischen 2 und 6.5 Mio. Fr. bewegen. Noch extremere\nStreuungen der von den Submittenten eingegebenen Preise sind nach\ndem Bericht in einzelnen Detailpositionen festzustellen gewesen; so seien\ndie Angebote etwa bei der Position «Fauna» zwischen Fr. 300 000.- und\nFr. 1 600 000.- gelegen. Daraus folgert der Bericht: «Ausschlaggebend für\nden Zuschlag werden letztlich die Kosten sein». In weiteren Teilen des Berichts\nwerden Möglichkeiten diskutiert, um die Kosten zu senken.\nc. Das BUWAL führt in seiner Beschwerdeantwort weiter aus, es seien neben\ndem Beurteilungsformular und der Checkliste «Ausschluss-Kriterien einer\nersten, zweiten und dritten Ordnung» aufgestellt worden. Es verweist dazu\n\n"}