{"Signatur": "CH_VB_017", "Spider": "CH_VB", "Datum": "1999-02-04", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_017_JAAC-64-9--_1999-02-04.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150004931.pdf?ID=150004931", "Checksum": "6d998898ea4964b3e09cc8b14a24d968"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 64.9 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen 04.02.1999 JAAC 64.9 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Commission fédérale de recours en matière de marchés publics, jusqu'à 2006 04.02.1999 JAAC 64.9 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Commissione federale di ricorso in materia di acquisti pubblici 04.02.1999 JAAC 64.9 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Commission fédérale de recours en matière de marchés publics, jusqu'à 2006"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Commissione federale di ricorso in materia di acquisti pubblici"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:26:23", "Checksum": "a988b0093b3a3fe20f1b2c1f4d9a141a", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen 04.02.1999 JAAC 64.9 \r\n\nA. Mit Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB)\nvom 2. Dezember 1997 schrieb das Bundesamt für Umwelt, Wald und\nLandschaft (BUWAL) die «Wirkungskontrolle der Moorlandschaften\nvon nationaler Bedeutung» als Auftrag aus. Grundlage und Anlass\ndieser Ausschreibung waren die Schutzbestimmungen, die seit Januar\n1996 gemäss Moorlandschaftsverordnung vom 1. Mai 1996 (SR 451.35)\ngelten und unter anderem die Einführung einer Wirkungskontrolle\nverlangen. Als Vergabeverfahren wurde das offene Verfahren nach\nArt. 14 des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche\nBeschaffungswesen (BoeB, SR 172.056.1) gewählt. Im Leistungsbeschrieb der\nAusschreibung hielt die Vergabebehörde fest, es gehe um eine Beobachtung\nder Entwicklung der Moorlandschaften in Bezug auf die allgemeinen und\nspeziellen Schutzziele, wie sie in der Moorlandschaftsverordnung festgehalten\nseien. Den Zuschlag erhalte das wirtschaftlichste Angebot, das die Kriterien\n- Sicherstellung der Leistungen gemäss Pflichtenheft\n- Disposition der Projektleitung\n- Effizienz\n- Kosten (Wirtschaftlichkeit)\n- Verfügbarkeit von fachlich ausgewiesenen Mitarbeitern für das Projekt\nam besten erfülle. Die Ausschreibung präzisierte, dass auf das vorliegende\nSubmissionsverfahren das (GATT/)WTO-Übereinkommen vom 15. April 1994\nüber das öffentliche Beschaffungswesen (ÜoeB, SR 0.632.231.422) Anwendung\nfinde. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass keine Verhandlungen geführt\nwürden.\n\n3\nMit Verfügung vom 3. Juli 1998 erteilte das BUWAL den Zuschlag an die B.\nmit der Begründung, diese erfülle alle Zuschlagskriterien optimal und habe\ndas wirtschaftlich günstigste Angebot eingereicht, das den Zielvorstellungen\ndes Auftraggebers am nächsten komme. Die Veröffentlichung des Zuschlags\nerfolgte im SHAB Nr. 131 vom 10. Juli 1998.\nB. Mit Eingabe vom 30. Juli 1998 erhebt die A. (Beschwerdeführerin)\nBeschwerde an die Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen\n(BRK) und beantragt unter anderem, es sei der Zuschlag aufzuheben.\nC. Am 17. Dezember 1998 ist bei der BRK die Kopie eines Schreibens des\nBUWAL vom 16. Dezember 1998 an die Beschwerdeführerin sowie die B.\neingegangen, in dem das BUWAL ausführt, zwecks Verhinderung eines\nunwiderruflichen Datenverlusts sei beabsichtigt, die Erhebung der Daten der\nBrutvögel für 1999 von C., einer neutralen Person, durchführen zu lassen. Die\nBeschwerdeführerin und die B. wurden eingeladen, sich zu diesem geplanten\nVorgehen zu äussern. Während sich die Beschwerdeführerin mit Schreiben\nvom 22. Dezember 1998 vorbehaltlos einverstanden erklärt, stimmt die B. mit\nEingabe vom 23. Dezember 1998 dem Vorgehen im Interesse des Projekts zwar\nzu, moniert aber insbesondere den teilweisen Entzug des Zuschlags.\nAus den Erwägungen:\n1. (...)\n2.a.aa. Wie das BUWAL in seiner Beschwerdeantwort ausführt, wurde zur\nErmittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots gemäss Art. 21 Abs. 1 BoeB\neine «Checkliste» erstellt.\nbb. Neben dieser Checkliste wurde vom BUWAL für dieses\nSubmissionsverfahren ein besonderes «Offertbeurteilungs-Formular»\nabgefasst, in welchem der wesentliche Inhalt der «Checkliste» ebenfalls\nvorgegeben ist, zusätzlich aber jeweils Daten der einzelnen Offerten und\nBeurteilungen derselben anhand der vorgegebenen Kriterien aufgeführt sind.\nDie Durchsicht dieser «Offertbeurteilungs-Formulare» zeigt, dass sie sich\nin einem Teil «I. Offertbeurteilung Wirkungskontrolle Moorlandschaften»\nauf die Zuschlagskriterien (nicht auf die Eignungskriterien) beziehen,\nwie sie in der Ausschreibung publiziert worden sind. In der Tat sind die\neinzelnen Überschriften des Formulars im Teil I dem Wortlaut nach im\nWesentlichen identisch mit den genannten publizierten Zuschlagskriterien.\nFür jede Position des publizierten Kataloges der Zuschlagskriterien enthält\ndas Formular «Indikatoren» (Unterkriterien), welche offenbar von Seiten\nder Vergabebehörde definiert wurden. Von den insgesamt fünf in der\nAusschreibung publizierten Zuschlagskriterien wurden deren vier als\nPrüfabschnitte im Formular aufgeführt. In einem weiteren Teil des Formulars\nmit der Überschrift «II. Beurteilung der einzelnen Detailfragen» werden\nEinzelaspekte des Auftrags behandelt, wobei - wiederum als Unterkategorien -\ndas Erfüllen der einzeln aufgeführten «erforderlichen Angaben» geprüft wird.\ncc. Das BUWAL verfasste sodann am 16. Februar 1998 über die Ergebnisse\ndes Ausschreibungsverfahrens einen Bericht. Dieser Bericht reicht von einer\nstichwortartigen Beschreibung der «Eckdaten» der Submission bis zu den\nKosten des ganzen Vergabegeschäfts; die letzteren stellen umfangmässig einen\nSchwerpunkt dar. Der Bericht umschreibt ferner in Stichworten auch das\nVorgehen der Vergabebehörde vom Eingang der Offerten bis zum Zuschlag.\n\n"}